§ 1 Veranstalter
Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die ATG Ticketing & Sales GmbH, Lippeltstraße 1, 20097 Hamburg. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklären die Teilnehmer*innen, dass sie die vorliegenden Teilnahmebedingungen akzeptieren.
§ 2 Teilnahme
Der Veranstalter stellt auf der Landingpage die Möglichkeit bereit, sich für den Newsletter anzumelden und sich dadurch die Möglichkeit, zwei Stunden vor offiziellem Vorverkaufsstart, Tickets für die neue ATG-Show zu sichern. Die Teilnehmer*innen der exklusiven Vorverkaufsaktion können sich über ein Anmeldeformular zum Gewinnspiel anmelden. Außerdem kann die Teilnahme über den offiziellen Instagram- bzw. Facebook-Account von ATG erfolgen, indem die im Gewinnspiel-Post beschriebenen Teilnahmehandlungen durchgeführt werden. Das Gewinnspiel wird über die Social-Media-Plattformen Instagram und/oder Facebook beworben.
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Meta Platforms Inc. gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist ausschließlich der Veranstalter des Gewinnspiels.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellen die Teilnehmer Facebook und Instagram von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel frei.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Teilnehmer*innen das Formular unter vollständig und wahrheitsgetreu ausfüllen und in dem System abschicken. Die Absendung gilt als Anmeldung zum Gewinnspiel. Alle Anmeldungen, die während der Gewinnspielzeitraums gültig beim Veranstalter eingegangen sind, nehmen ordnungsgemäß an der Verlosung teil und sind für die Teilnahme an dem Gewinnspiel registriert. Das gesamte Gewinnspiel läuft vom 10.03.2026 (10:00 Uhr) bis zum 19.03.2026 (08:00 Uhr).
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist an eine Anmeldung zum ATG-Newsletter geknüpft, weshalb die Anmeldung eine Voraussetzung der Gewinnspielteilnahme darstellt. Der Newsletter wird regelmäßig per E-Mail an den Teilnehmer versandt. Eine ausdrückliche Einwilligung dazu gem. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG gibt der Teilnehmende innerhalb des Anmeldeformulars ab, welche über ein Double-Opt-In-Verfahren erfolgt.
Mit der freiwilligen Angabe der Telefonnummer und damit der Anmeldung zum Whatsapp-Newsletter, kann der Teilnehmende seine Gewinnchancen verdoppeln. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit über die E-Mail-Adresse datenschutz@atgentertainment.de möglich. Durch den Widerruf entfällt nicht die doppelte Gewinnchance.
Die Gewinnchancen hängen in keiner Weise von dem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme entgeltlicher oder unentgeltlicher Leistungen der Veranstalter oder Dritter ab.
6. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, der Schweiz und in Österreich, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Mitarbeiter*innen oder Kooperationspartner des Veranstalters i.S.d §§15 ff. AktG sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme des Gewinnspiels ausgeschlossen.
Anmeldungen, die mit anderen als dem unter Punkt 1 genannten Mittel eingereicht werden, werden abgelehnt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung und behält sich das Recht vor, fehlerhafte oder unvollständige Teilnahmen abzulehnen.
§ 3 Gewinn
Unter allen Teilnehmer*innen werden 5 x 2 Tickets für die neue ATG-Show in Köln verlost. Der offizielle Titel der Show wird zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben. Die Gewinner*innen erhalten mit offiziellem Vorverkaufsstart am 19.03.2026, 9:00 Uhr rechtzeitig alle Infos zur Show und zum Termin.
Die Reisekosten sind nicht im Gewinn enthalten und werden nicht vom Veranstalter übernommen.
Die Gewinner*innen werden anhand eines Losverfahrens ermittelt, welches am 19.03.2026, 8:00 Uhr stattfindet
Die Gewinner*innen werden anschließend per E-Mail informiert. Die Einwilligung zur Kontaktaufnahme per E-Mail im Falle eines Gewinns, ist Bestandteil der Teilnahme am Gewinnspiel. Der/Die Gewinner*in hat den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich, spätestens jedoch einen Tag nach Benachrichtigung dem Veranstalter zu bestätigen. Melden sich die Gewinner*innen nicht fristgemäß oder stellt sich heraus, dass die Gewinner*innen vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden müssen, ist der Veranstalter berechtigt, eine/n neuen Gewinner*in durch Auslosung zu bestimmen. Der Gewinnanspruch ist in diesem Fall verfallen.
Die Formalitäten zur Umsetzung/Übergabe des Preises werden mit dem/der Gewinner*in individuell geklärt. Gegebenenfalls erfolgt eine mediale Begleitung nach individueller Absprache und ausschließlich mit der Zustimmung des/der Gewinners*in.
Eine Barauszahlung der Sachwerte oder Tausch des Gewinnes ist nicht möglich. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.
§ 4 Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel oder die Verlosung aus wichtigen Gründen abzubrechen. Dies gilt insbesondere, wenn die Verlosung nicht planmäßig ablaufen kann, so etwa beim Auftreten von Computerviren, und/oder aus anderen technischen und/oder rechtlichen Gründen. Dies gilt auch bei Manipulationen oder Manipulationsversuchen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung sowie des Gewinnspiels gefährden.
§ 5 Schadensersatz
Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für Anmeldungen, die aus technischen Gründen außerhalb ihrer Einflusssphäre nicht (rechtzeitig) eingereicht werden können. Die Veranstalter haften gegenüber dem Teilnehmer*innen hinsichtlich der Teilnahme am Gewinnspiel nur für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig von dem Veranstalter, den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Veranstalter verursachte Schäden, sowie für Schäden aus einer Verletzung einer dem Teilnehmer*innen gegenüber abgegebener Garantie, unbeschränkt nach den gesetzlichen Regelungen.
Im Übrigen haften die Veranstalter nur für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer*innen regelmäßig vertrauen darf, und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalter. Jegliche Schadenersatzverpflichtung der Starlight Express und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Hier verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
§ 6 Sonstige Bestimmungen
Auf die Teilnahmebedingungen findet ausschließlich das deutsche Recht Anwendung unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
§ 7 Datenschutzbestimmungen
Die vom Teilnehmer angegebenen Daten (min. Email-Adresse & Vorname/Nachname/Profilnameund) werden im Rahmen des Gewinnspiels vom Veranstalter zum Zwecke der Gewinnspielabwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. b DSGVO gespeichert und verarbeitet.
Darüber hinaus erklärt sich der Teilnehmende im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten für das Zusenden des ATG-Newsletters gem. Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. a verarbeitet werden.
Eine darüberhinausgehende Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nicht statt.
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Privatsphäre der Teilnehmer*innen zu schützen und versichert, die Daten nur im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Telemediengesetz zu verarbeiten.
Weitere Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO, insbesondere zu Ihren Rechten finden Sie unter .