§1 Veranstalter
Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die ATG Ticketing & Sales GmbH, Lippelstraße 1, 20097 Hamburg [im Folgenden „Veranstalter“]. Mit der Teilnahme an der Verlosung akzeptiert der oder die Teilnehmer*in diese Teilnahmebedingungen.
§2 Teilnahme
Der Veranstalter verlost im Rahmen des Gewinnspiels für jedes Quartal 2x 2 Tickets für die Veranstaltung Starlight Express in Bochum.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Teilnehmer*innen das Formular unter Anfrage einreichen – Starlight Express vollständig und wahrheitsgetreu ausfüllen und bis Ende des vorausgegangenen Quartals in dem System abschicken. Die Absendung gilt als Anmeldung zum Gewinnspiel. Alle Anmeldungen, die während des jeweiligen Gewinnspielzeitraums gültig beim Veranstalter eingegangen sind, nehmen ordnungsgemäß an der Verlosung für zwei Tickets in dem darauffolgenden Quartal teil.
Die Zeiträume der einzelnen Quartale lauten wie folgt:
1. Quartal: 01.01.-31.03.2027
2. Quartal: 01.04.-30.06.2027
3. Quartal: 01.07.-30.09.2027
4. Quartal: 01.10.-31.12.2027
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Mitarbeiter*innen oder Kooperationspartner des Veranstalters i.S.d §§15 ff. AktG sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme des Gewinnspiels ausgeschlossen.
Es ist pro Teilnehmer*in nur eine Teilnahme pro Quartal am Gewinnspiel möglich. Eine regelwidrige oder wiederholte Teilnahme eines/einer Teilnehmers*in oder eine Anmeldung über einen Anbieter, dessen Geschäftszweck unter anderem in der Manipulation von Gewinnspielen liegt, hat den Spielausschluss zur Folge.
Anmeldungen, die mit anderen als dem unter Punkt 2 genannten Mittel eingereicht werden, werden abgelehnt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung und behält sich das Recht vor, fehlerhafte oder unvollständige Teilnahmen abzulehnen. Insbesondere behält sich der Veranstalter das Recht vor,
Teilnehmer*innen aufgrund von Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, im Falle falscher Angaben, der Manipulation oder der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel (z.B. automatisierte Verfahren zur Registrierung, Mehrfachregistrierung) von dem Gewinnspiel auszuschließen und Teilnehmer*innen in einem solchen Fall Gewinne nachträglich abzuerkennen oder diese zurückzufordern; und/oder
fehlerhafte oder unvollständige Eintragungen abzulehnen bzw. von der Verlosung auszuschließen. Eine Teilnahme über gewerbliche Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Gewinnspiele und über Gewinnspielclubs ist ausgeschlossen
§3 Gewinn
Unter allen Teilnehmenden werden pro Quartal 2x Tickets für die Veranstaltung „Starlight Express“ für das darauffolgende Quartal verlost. Die Gewinner*innen können jeweils bis zu zwei Tickets für eine Vorstellung in dem entsprechenden Quartal gewinnen.
Die Gewinner werden anhand einer Auslosung per Zufallsprinzip ermittelt, welche jeweils einen Tag nach Quartalsbeginn stattfindet, sofern dieser auf einen Arbeitstag fällt.
Der/Die Gewinner*in wird anschließend per E-Mail informiert und erhält in diesem Zuge die Tickets als PDF-Datei. Stellt sich heraus, dass die Gewinner vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden müssen, ist der Veranstalter berechtigt, eine/n neuen Gewinner*in durch Auslosung zu bestimmen. Der Gewinnanspruch ist in diesem Fall verfallen.
Die im Rahmen des Gewinns vergebenen Tickets werden automatisch entsprechend der im Teilnahmeformular angegebenen Wunschtermine zugewiesen. Vorstellungen an Samstagen sind von der Ticketvergabe ausgeschlossen. Eine Auswahl der Tickets im Saalplan ist nicht möglich. Die Plätze befinden sich in der Preiskategorie 1 bis 3 und werden nach Verfügbarkeit zugewiesen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass einem Gewinn von zwei Eintrittskarten die Plätze nebeneinander liegen.
Eine Barauszahlung der Sachwerte oder Tausch des Gewinnes ist nicht möglich. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.
§4 Abbruch / Änderung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel oder die Verlosung aus wichtigen Gründen
abzubrechen oder die Rahmenbedingungen zu verändern (beispielsweise den Auslosungstermin). Dies gilt insbesondere, wenn die Verlosung nicht planmäßig ablaufen kann, so etwa beim Auftreten von Computerviren, und/oder aus anderen technischen, organisatorischen und/oder rechtlichen Gründen. Dies gilt auch bei Manipulationen oder Manipulationsversuchen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung sowie des Gewinnspiels gefährden.
§5 Schadensersatz
Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für Anmeldungen, die aus technischen Gründen außerhalb ihrer Einflusssphäre nicht (rechtzeitig) eingereicht werden können. Die Veranstalter haften gegenüber dem Teilnehmer*innen hinsichtlich der Teilnahme am Gewinnspiel nur für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig von dem Veranstalter, den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Veranstalter verursachte Schäden, sowie für Schäden aus einer Verletzung einer dem Teilnehmer*innen gegenüber abgegebener Garantie, unbeschränkt nach den gesetzlichen Regelungen.
Im Übrigen haften die Veranstalter nur für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer*innen regelmäßig vertrauen darf, und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalter. Jegliche Schadenersatzverpflichtung der ATG Ticketing & Sales GmbH und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Hier verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
§6 Sonstige Bestimmungen
Auf die Teilnahmebedingungen findet ausschließlich das deutsche Recht Anwendung unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
§7 Datenschutzbestimmungen
Die vom Teilnehmer gemachten Angaben (min. E-Mail-Adresse, Vor- und Nachname) im Rahmen des Gewinnspiels werden vom Veranstalter zum Zwecke der Gewinnspielabwicklung, einschließlich der Benachrichtigung der Gewinner*innen, gem. Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. b DSGVO gespeichert und verarbeitet.
Eine darüberhinausgehende Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nicht statt.
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Privatsphäre der Teilnehmer*innen zu schützen und versichert, die Daten nur im Einklang mit der DSGVO, dem Bundesdatenschutzgesetz und dem TDDDG zu verarbeiten.
Weitere Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO, insbesondere zu Ihren Rechten finden
Sie in dem Datenschutzhinweis unter .