§ 1 Veranstalter
Musical Veranstalter dieses digitalen Kostümwettbewerbs „Dress for the spectacular“ ist die Moulin Rouge Produktions GmbH, Goldgasse 1, 50668 Köln ([email protected]). Mit der Teilnahme akzeptiert der oder die Teilnehmer*in diese Teilnahmebedingungen.
Der Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Instagram oder Meta und wird von diesen weder gesponsert noch unterstützt oder organisiert. Anfragen zum Wettbewerb sind ausschließlich an den Veranstalter zu richten.
§ 2 Teilnahme
Der Veranstalter führt einen digitalen Kostümwettbewerb rund um Moulin Rouge! Das Musical über Instagram durch. Die Community stimmt über die nach diesen Bedingungen zugelassenen Beiträge ab.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Teilnehmer*innen
ein Foto eines selbst zusammengestellten, Moulin Rouge! -inspirierten Kostüms nach den Vorgaben des Aktionsaufrufs via Textnachricht auf dem offiziellen Instagram-Kanal von Moulin Rouge! Das Musical (@moulinmusicalde) einreichen,
bei der Einreichung abgefragten Pflichtangaben vollständig und wahrheitsgetreu angeben,
diese Teilnahmebedingungen akzeptieren, die Datenschutzhinweise zu Kenntnis nehmen sowie die erforderlichen Rechte und Einwilligungen bestätigen.
Die Absendung gilt als Anmeldung zum Wettbewerb. Alle Anmeldungen, die während des Wettbewerbszeitraums gültig beim Veranstalter eingegangen sind, nehmen ordnungsgemäß teil und sind für die Teilnahme registriert. Der Wettbewerb läuft vom 31.10.2026 (12:00 Uhr) bis zum 05.11.2026 (12:00 Uhr).
Der bloße Versand eines Beitrags garantiert keine Veröffentlichung. Der Veranstalter prüft zunächst, ob die formalen Teilnahmevoraussetzungen und Inhaltsvorgaben erfüllt sind.
Die Teilnahme ist kostenlos und die Gewinnchancen hängen in keiner Weise von dem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme entgeltlicher oder unentgeltlicher Leistungen der Veranstalter oder Dritter ab.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Mitarbeiter*innen oder Kooperationspartner des Veranstalters i.S.d §§15 ff. AktG sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme des Gewinnspiels ausgeschlossen.
Jede/r Teilnehmer*in darf nur mit einem Beitrag an dem Wettbewerb teilnehmen. Eine regelwidrige oder wiederholte Teilnahme eines/einer Teilnehmer*in oder eine Anmeldung über einen Anbieter, dessen Geschäftszweck unter anderem in der Manipulation von Gewinnspielen liegt, hat den Spielausschluss zur Folge.
Anmeldungen, die mit anderen als dem unter § 2 genannten Mittel eingereicht werden, werden abgelehnt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung und behält sich das Recht vor, fehlerhafte oder unvollständige Teilnahmen abzulehnen. Insbesondere behält sich der Veranstalter das Recht vor,
Teilnehmer*innen aufgrund von Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, im Falle falscher Angaben, der Manipulation oder der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel (z.B. automatisierte Verfahren zur Registrierung, Mehrfachregistrierung) von dem Wettbewerb auszuschließen und Teilnehmer*innen in einem solchen Fall Gewinne nachträglich abzuerkennen oder diese zurückzufordern; und/oder
fehlerhafte oder unvollständige Eintragungen abzulehnen bzw. von der Verlosung auszuschließen. Eine Teilnahme über gewerbliche Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Gewinnspiele und über Gewinnspielclubs ist ausgeschlossen.
§ 3 Nutzungsrechte und Veröffentlichung
Die teilnehmende Person räumt dem Veranstalter sämtliche bestehenden oder entstehenden Bild-, Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie sonstige Rechte ein einfaches, räumlich, zeitlich und inhaltlich uneingeschränktes, unentgeltliches Recht ein, den eingereichten Beitrag zum Zweck der Durchführung, Bewerbung, Dokumentation und Nachberichterstattung dieses Wettbewerbs auf dem INSTAGRAMKANAL zu speichern, technisch anzupassen, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und wiederzugeben.
Inhaltlich entstellende Bearbeitungen sind ausgeschlossen. Zulässig sind technisch erforderliche Anpassungen wie Formatänderungen, Zuschnitt, Größenanpassung, Untertitelung sowie die Ergänzung von Aktionsrahmen, Anzeigenamen oder Votinghinweisen, soweit der Aussagegehalt nicht verfälscht wird.
Der/Die Gewinner*in erklärt sein Einverständnis, dass sein/ihr Name (Anzeigename) sowie der Wettbewerbsbeitrag vom Veranstalter auf zu den in § 2 genannten Zwecken veröffentlicht werden kann.
§ 4 Vorgaben für Beiträge
Der Beitrag muss von der teilnehmenden Person selbst erstellt beziehungsweise rechtmäßig zur Teilnahme eingereicht worden sein. Er darf insbesondere keine rechtswidrigen, diskriminierenden, beleidigenden, gefährlichen, gewaltverherrlichenden, sexualisierten oder sonst unangemessenen Inhalte enthalten.
Der Beitrag darf keine Rechte Dritter verletzen. Der/Die Teilnehmende stellt sicher, dass durch den Beitrag keine Rechte Dritter verletzt werden. Sind andere Personen erkennbar abgebildet, muss dem/der Teilnehmenden deren vorherige Zustimmung zur Aufnahme und zur Veröffentlichung im Rahmen des Wettbewerbs vorliegen. Der/Die Teilnehmende stellt den Veranstalter in diesem Sinne von Ansprüchen Dritter frei.
Nicht gestattet sind Einsendungen, die den Eindruck einer offiziellen Kooperation, Unterstützung oder Freigabe durch Rechteinhaber erwecken, sofern eine solche nicht besteht. Der Veranstalter kann Beiträge ablehnen, wenn Marken, Logos, Musik, Bilder, Kunstwerke oder sonstige geschützte Inhalte Dritter ohne ausreichende Berechtigung verwendet werden.
Der Veranstalter darf Beiträge ablehnen oder entfernen, die diese Bedingungen verletzen oder deren Veröffentlichung für den Veranstalter rechtlich oder reputativ unzumutbar ist. Die Entscheidung erfolgt nicht nach der kreativen Qualität des Kostüms.
§ 5 Gewinn
Unter allen Teilnehmenden werden einmal 2 Tickets für Moulin Rouge! Das Musical in Hamburg als Gewinn vergeben.
Die Gewinner werden anhand einer Abstimmung der Community ermittelt, welche in der Votingphase vom 06.11.2026 bis 13.11.2026 stattfindet. Maßgeblich ist der vom eingesetzten System protokollierte Zeitpunkt. Die Person mit den meisten gültigen Stimmen gewinnt die Abstimmung (Näheres zur Abstimmung unter § 4).
Der/Die Gewinner*in wird anschließend bis spätestens 30.11.2026 per Direktnachricht auf Instagram benachrichtigt.
Die Gewinner haben den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Benachrichtigung dem Veranstalter zu bestätigen. Melden sich die Gewinner nicht fristgemäß oder stellt sich heraus, dass die Gewinner vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden müssen, ist der Veranstalter berechtigt, den Gewinn an den Beitrag mit der nächsthöheren Zahl gültiger Stimmen zu übergeben.
Der Gewinnanspruch ist in diesem Fall verfallen.
Die im Rahmen des Wettbewerbs vergebenen Tickets werden nach Verfügbarkeit für Veranstaltungen ab dem 01.12.2026 automatisch zugewiesen. An- und Abreise, Übernachtung sowie sonstige Kosten sind nicht Bestandteil des Gewinns.
Die Formalitäten zur Übergabe des Gewinns werden mit den Gewinnern individuell geklärt.
Eine Barauszahlung der Sachwerte oder Tausch des Gewinnes ist nicht möglich. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.
§ 6 Vorgaben für Community-Voting
Pro stimmberechtigte Person ist EINE STIMME INSGESAMT zulässig. Die Stimmabgabe ist kostenlos.
Für die Auswertung sind ausschließlich die Stimmen und Reaktionen über die Instagram-Story-Funktion maßgeblich. Stimmen oder Reaktionen außerhalb dieses festgelegten Votingwegs werden nicht berücksichtigt.
Unzulässig sind insbesondere automatisierte Abstimmungen, Bots, künstlich erzeugte oder gekaufte Stimmen, Fake- oder Mehrfachkonten, organisierter Stimmentausch gegen Gegenleistungen sowie technische Umgehungen von Abstimmungsbeschränkungen. Allgemeines, unbezahltes Teilen des eigenen Beitrags
und die Bitte um Unterstützung sind zulässig.
Bei Stimmengleichheit findet zwischen den gleichplatzierten Beiträgen eine zusätzliche, zeitlich befristete Community-Stichwahl statt. Endet auch diese unentschieden oder ist eine Stichwahl aus technischen Gründen nicht möglich, entscheidet ein dokumentiertes Losverfahren unter den gleichplatzierten Beiträgen.
Der vorläufige Votingstand ist unverbindlich. Das endgültige Ergebnis steht erst nach Abschluss der Plausibilitäts- und Manipulationsprüfung fest.
§ 7 Abbruch des Wettbewerbs
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb oder die Abstimmung aus wichtigen Gründen abzubrechen oder anzupassen. Dies gilt insbesondere, wenn die Verlosung nicht planmäßig ablaufen kann, so etwa beim Auftreten von Computerviren, und/oder aus anderen technischen und/oder rechtlichen Gründen. Dies gilt auch bei Manipulationen oder Manipulationsversuchen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung sowie des Gewinnspiels gefährden. Änderungen werden transparent auf der Aktionsseite bekannt gegeben.
§ 8 Schadensersatz
Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für Anmeldungen, die aus technischen Gründen außerhalb ihrer Einflusssphäre nicht (rechtzeitig) eingereicht werden können. Die Veranstalter haften gegenüber dem Teilnehmer*innen hinsichtlich der Teilnahme am Wettbewerb nur für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig von dem
Veranstalter, den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Veranstalter verursachte Schäden, sowie für Schäden aus einer Verletzung einer dem Teilnehmer*innen gegenüber abgegebener Garantie, unbeschränkt nach den gesetzlichen Regelungen.
Im Übrigen haften die Veranstalter nur für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer*innen regelmäßig vertrauen darf, und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalter. Jegliche Schadenersatzverpflichtung der Starlight Express und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Hier verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
§ 9 Sonstige Bestimmungen
Auf die Teilnahmebedingungen findet ausschließlich das deutsche Recht Anwendung unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
§ 10 Datenschutzbestimmungen
Die vom Teilnehmer oder vom Abstimmenden im Rahmen des Wettbewerbs mitgeteilten Angaben, insbesondere Name beziehungsweise Anzeigename, Kontaktdaten, Wettbewerbsbeitrag und Teilnahmeinformationen sowie technische Votingdaten, soweit dies für Sicherheit und Missbrauchsprävention erforderlich ist, werden vom Veranstalter zum Zwecke der Abwicklung des Kostümwettbewerbs gem. Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. b DSGVO gespeichert und verarbeitet. In diesem Rahmen wird auch das Abbild des Teilnehmenden als personenbezogenes Datum im Sinne der DSGVO verarbeitet.
Eine darüberhinausgehende Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nicht statt.
Veranstalter verpflichtet sich, die Privatsphäre der Teilnehmer*innen zu schützen und versichert, die Daten nur im Einklang mit DSGVO, dem Bundesdatenschutzgesetz und dem TDDDG zu verarbeiten.
Weitere Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO, insbesondere zu Ihren Rechten finden Sie in dem Datenschutzhinweis unter https://www.atgtickets.de/musicals-shows/moulin-rouge-musical/datenschutz/
Stand: 15.10.2026