§1 Veranstalter
Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die HP-Theater-Produktionsgesellschaft mbH, Lippeltstr. 1, 20097 Hamburg. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklären die Teilnehmer*innen, dass sie die vorliegenden Teilnahmebedingungen akzeptieren.
§2 Teilnahme
Der Veranstalter stellt auf der Landingpage https://www.atgtickets.de/musicals-shows/harry-potter-und-das-verwunschene-kind/icegewinnspiel/ ein Gewinnspiel in Kooperation mit der Deutschen Bahn zur Verfügung.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Teilnehmer*innen ihre Antwort auf die Gewinnspielfrage sowie den Wunschtermin an die Mail-Adresse social@atgentertainment.de einsenden. Die Absendung gilt als Anmeldung zum Gewinnspiel. Alle Anmeldungen, die während der Gewinnspielzeitraums gültig beim Veranstalter eingegangen sind, nehmen ordnungsgemäß an der Verlosung teil und sind für die Teilnahme an dem Gewinnspiel registriert. Das gesamte Gewinnspiel läuft vom 15. Dezember 2025 (0:00 Uhr) bis zum 07. Januar (23:59 Uhr).
Die Gewinnchancen hängen in keiner Weise von dem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme entgeltlicher oder unentgeltlicher Leistungen der Veranstalter oder Dritter ab.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, der Schweiz und in Österreich, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Mitarbeiter*innen oder Kooperationspartner des Veranstalters i.S.d §§15 ff. AktG sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme des Gewinnspiels ausgeschlossen.
Es ist pro Teilnehmer*in nur eine Teilnahme am Gewinnspiel möglich. Eine regelwidrige oder wiederholte Teilnahme eine*r Teilnehmenden innerhalb einer Anmeldephase oder eine Anmeldung über einen Anbieter, dessen Geschäftszweck unter anderem in der Manipulation von Gewinnspielen liegt, hat den Spielausschluss zur Folge.
Anmeldungen, die mit anderen als dem unter Punkt 1 genannten Mittel eingereicht werden, werden abgelehnt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung und behält sich das Recht vor, fehlerhafte oder unvollständige Teilnahmen abzulehnen.
§3 Gewinn
Unter allen Teilnehmer*innen wird der folgende Gewinn ausgelost: 5x2 Tickets für Harry Potter und das verwunschene Kind
Die gewonnenen Tickets gelten – wenn möglich – für die Veranstaltung am Wunschtermin. Sollte dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, stimmt sich der Veranstalter mit dem/der Gewinner*in über einen anderen Termin ab.
Die Reisekosten sind nicht im Gewinn enthalten und werden nicht vom Veranstalter übernommen. Der/Die Gewinner*in wird anhand eines Losverfahrens ermittelt, welches jeweils einen Tag nach Ende der Anmeldephase stattfindet.
Der/Die Gewinner*in wird anschließend per E-Mail informiert. Die Einwilligung zur Kontaktaufnahme per E-Mail im Falle eines Gewinns, ist Bestandteil der Teilnahme am Gewinnspiel. Der/Die Gewinner*in hat den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich, spätestens jedoch einen Tag nach Benachrichtigung dem Veranstalter zu bestätigen. Melden sich die Gewinner nicht fristgemäß oder stellt sich heraus, dass die Gewinner vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden müssen, ist der Veranstalter berechtigt, eine/n neuen Gewinner*in durch Auslosung zu bestimmen. Der Gewinnanspruch ist in diesem Fall verfallen.
Die Formalitäten zur Umsetzung/Übergabe des Preises werden mit dem/der Gewinner*in individuell geklärt. Gegebenenfalls erfolgt eine mediale Begleitung nach individueller Absprache und ausschließlich mit der Zustimmung des/der Gewinners*in.
Eine Barauszahlung der Sachwerte oder Tausch des Gewinnes ist nicht möglich. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.
§4 Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel oder die Verlosung aus wichtigen Gründen abzubrechen. Dies gilt insbesondere, wenn die Verlosung nicht planmäßig ablaufen kann, so etwa beim Auftreten von Computerviren, und/oder aus anderen technischen und/oder rechtlichen Gründen. Dies gilt auch bei Manipulationen oder Manipulationsversuchen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung sowie des Gewinnspiels gefährden.
§5 Schadensersatz
Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für Anmeldungen, die aus technischen Gründen außerhalb ihrer Einflusssphäre nicht (rechtzeitig) eingereicht werden können. Die Veranstalter haften gegenüber dem Teilnehmer*innen hinsichtlich der Teilnahme am Gewinnspiel nur für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig von dem Veranstalter, den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Veranstalter verursachte Schäden, sowie für Schäden aus einer Verletzung einer dem Teilnehmer*innen gegenüber abgegebener Garantie, unbeschränkt nach den gesetzlichen Regelungen.
Im Übrigen haften die Veranstalter nur für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer*innen regelmäßig vertrauen darf, und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalter. Jegliche Schadenersatzverpflichtung der Starlight Express und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Hier verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
§6 Sonstige Bestimmungen
Auf die Teilnahmebedingungen findet ausschließlich das deutsche Recht Anwendung unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
§7 Datenschutzbestimmungen
Die vom Teilnehmer angegebenen Daten (min. Email-Adresse, Vorname/Profilname und Postleitzahl) werden im Rahmen des Gewinnspiels vom Veranstalter zum Zwecke der Gewinnspielabwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. b DSGVO gespeichert und verarbeitet.
Eine darüberhinausgehende Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nicht statt.
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Privatsphäre der Teilnehmer*innen zu schützen und versichert, die Daten nur im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Telemediengesetz zu verarbeiten.
Weitere Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO, insbesondere zu Ihren Rechten finden Sie unter .
Stand: 15.12.2025